1. Geltungsbereich:
Aufträge werden zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

2. Preise:
Unsere Preise verstehen sich rein netto in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

3. Zahlung:
Die Zahlung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.

4. Zahlungsverzug:
Der Auftraggeber darf weder Zahlungen zurückbehalten noch mit Gegenansprüchen aufrechnen. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit der Zahlung in Verzug, so steht dem Auftragnehmer das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen sowie der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen und die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in Rechnung gestellt.

5. Lieferung:
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. Es werden grundsätzlich nur Endkundenlizenzen erteilt. Programme werden nur in ausführbarer Form geliefert oder installiert. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist (mindestens 1 Monat) zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. §361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. Betriebsstörungen sowohl im Betrieb des Auftragnehmer als auch in dem eines Zulieferers insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Maßnahmen durch Dritte ist der Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. In der Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur vor, wenn der Auftragnehmer dies ausdrücklich erklärt hat.

7. Urheberrecht:
An allen vom Auftragnehmer entwickelten Programmen behält dieser auch das ausschließliche Urheberrecht. Vervielfältigung der Programme und der schriftlichen Unterlagen sind nur mit der Zustimmung des Auftraggebers erlaubt. Weitergabe an Dritte ist untersagt.

8. Mängelhaftung:
Unmittelbar nach der Lieferung der Ware erkennbare Mängel werden nur dann anerkannt, wenn sie binnen 3 Tagen nach Erhalt der Ware an den Auftraggeber mitgeteilt werden. Durch Änderung der Software durch den Kunden erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch. Die Haftung des Lieferers ist in jedem Fall durch den Wert des jeweiligen einzelnen Lieferungsgegenstandes begrenzt. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Gewährleistung kann der Auftragnehmer nur Kunden bieten, die den Lizenzvertrag unterschrieben an den Auftragnehmer zurückgesandt haben.

9. Garantie:
Die Garantiezeit beträgt 6 Monate. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Schäden oder Folgeschäden, die durch die Benutzung von Software auftreten, und weist vorsorglich darauf hin, daß es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software so zu erstellen, daß sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet.

10. Sonstige Ersatzansprüche:
Über die genannten Gewährleistungsansprüche hinaus kann der Auftraggeber keinerlei Ersatzansprüche oder sonstige Rechte wegen etwaiger Nachteile geltend machen, die mit den Geschäftsbedingungen oder der Ware zusammenhängen, gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund sie gestützt werden.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand:
Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Ulm.

12. Wirksamkeit:
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

13. Gefahrenübergang:
Mit Versandbeginn geht jegliche Haftung auf den Auftraggeber über. Auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers kann die Sendung vom Lieferanten gegen Bruch-, Transport- und Feuerschaden versichert werden.

Langenau, im Februar 2018