Prüffähige Berechnungsunterlagen
Prüffähige Berechnungsberichte werden so erstellt, dass die Prüfungsingenieure einer Zertifizierungsstelle (z.B. TÜV, Dekra etc.) anhand von Verweisen im Bericht nachvollziehen können, dass die Auslegung einer Konstruktion entsprechend den gängigen Regeln erfolgt. Gängige Regeln sind aktuell gültige Normen und Vorschriften.
Für viele Konstruktionen und Baugruppen und / oder Einsatzgebiete sind Normen spezifisch vorgeschrieben (z.B. DIN /EN 13000 für Krane und Fahrzeugkrane oder eine ganze Reihe verschiedener Normen für den Druckbehälterbau oder die VDI 2230 für Verschraubungen). Für Konstruktionen, für die es keine spezifische Norm gibt, wird häufig die FKM-Richtlinie (Fachkuratorium Maschinen des VDMA) angewendet.
Eine Abstimmung mit dem Prüfungsinstitut ist vor der Erstellung des Prüfberichtes auf jeden Fall ratsam.
Nutzen prüffähiger Berichte
Entsprechend der Maschinenrichtlinie (überarbeitete Fassung Richtlinie 2006/42/EG, siehe www.maschinenrichtlinie.de) müssen Maschinen so konstruiert sein, dass sie dem Stand der Technik entsprechen. Kann dies bei auftretenden Schäden und Folgeschäden nicht nachgewiesen werden, hat der Hersteller gegebenenfalls ein Haftungsproblem.
Mit der Erstellung von prüffähigen Nachweisen zur Auslegung von Maschinen werden die erforderlichen Dokumentationen entsprechend der Maschinenrichtlinie bereitgestellt.
Unsere Leistungen
Wir erstellen prüffähige Berichte auf der Basis von FEM-Berechnungsergebnissen für die folgenden Normen:
- FKM-Richtlinie
- Eurocode 3, Eurocode 9
- DIN EN 13001
- DVS 1612
Natürlich finden bei uns auch allgemeine Normen wie z.B. VDI 2230 für die Schraubenberechnung Anwendung oder die Auslegung von Wälzlager nach spezifischen Herstellervorgaben.