Lizensierung der MSC-Softwareprodukte für das Home-Office

Für die Zeit bis 30. Juni 2020 dürfen Anwendern der lizensierten Softwareprodukte – ungeachtet vertraglicher Einschränkungen für den Fernzugriff in den MSC-Softwarelizenzvereinbarungen – dennoch der Zugriff auf die Nutzung der Software gestattet werden, wenn die autorisierten Benutzer über ein sicheres VPN und in demselben Land, in dem sich die autorisierte Einrichtungen befindet, auf ihre autorisierte Lizenz zugreifen. Dafür sind von MSC Software keine weiteren Unterlagen erforderlich. Alle anderen Bedingungen Ihrer geltenden MSC-Softwarelizenzvereinbarung gelten weiterhin, und Sie bleiben dafür verantwortlich, dass Ihre Benutzer diese Bedingungen einhalten. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die erforderliche Infrastruktur (Laptop oder andere Hardware, Zugriff über Remotedesktop, VPN) bereitzustellen, um den Remotezugriff zu unterstützen.

Alternativer Zugriff auf Softwarelizenzen:
Für autorisierte Benutzer, die von zu Hause aus keine Verbindung zum Lizenzserver ihres Unternehmens herstellen können, stehen Alternativen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an uns, um weitere Informationen zu erhalten. MSC Software hat die Warteschlangen für den technischen Support neu priorisiert, damit MSC-Teams weltweit mit Ihnen bei Lizenzproblemen von zu Hause aus als oberste Priorität zusammenarbeiten.

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